Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung

Prüfungen von Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftliche Prüfungen, Prüfung von Plänen und Prognosen. Beratung in allen Steuerangelegenheiten und Vertretung Ihrer steuerlichen Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und vor Finanzgerichten.

Berufsrechtliche Regelungen

Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft

Wirtschaftsprüferordnung (WPO), Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP), Satzung für Qualitätskontrolle, Siegelverordnung, Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV)

Steuer­beratungs­gesellschaft

Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatergestz (DVStB), Berufsordnung für Steuerberater (BOStB) und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Informationen zu diesen Regelungen finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer www.wpk.de und der Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de.

Berufs­haftpflicht­versicherungen

Es bestehen Berufshaftpflichtversicherungen bei HDI Versicherung AG, HDI Platz 1, 30659 Hannover.
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung umfasst:

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  1. Deutschland
  2. Europäisches Ausland, Türkei, die Russ. Föderation und die sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören.

    Versichert sind Haftpflichtansprüche,
    (1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
    (2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
  3. Für die zuvor nicht genannten Länder

    (1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt,

    (2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht dieser Länder betrifft, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt.

    In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme
  4. Weltweit für Haftpflichtansprüche
    aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.

Steuer­beratungs­gesellschaft

  1. Deutschland
  2. Europäisches Ausland, Türkei, Russ. Föderation und die sonstigen Staaten der der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören.

    Versichert sind Haftpflichtansprüche,
    (1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
    (2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
  3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungs-summe für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme beschränkt. Ist die vereinbarte Vertragsdeckungssumme geringer als der vierfache Betrag der Mindestversicherungssumme, ist die Leistungspflicht des Versicherers in den genannten Fällen auf die Vertragsdeckungssumme beschränkt.
  4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.